Wie schon geschrieben wurde ist das meistens gekoppelt an die Stromversorgung.
Naja, so ganz klar ist das aus dem ersten Post nicht hervorgegangen - da hat Fuzi nur geschrieben, dass er einen AHK hat und dass dann der ACC nicht funktioniert.
Wenn man die AHK nicht aktiv nutzt, sollte sie tunlichst verstaut werden, damit es im Unfall nur die Stoßstange und deren energieabsorbierenden Teile trifft und eben nicht durchschlägt.
In AT (für D weiß ich es nicht), sollte sie nur nicht tunlichst abgenommen werden, wenn sie nicht verwendet wird, in AT MUSS sie sogar abgenommen werden, wenn sie nicht verwendet wird.
So ist zumindest die gesetzliche Vorschrift, dass abnehmbare AHKs nur dann "sichtbar/verbaut/angekuppelt" sein dürfen, wenn sie auch aktiv verwendet werden.
Ich hätte bisher aber noch nie gehört, dass wirklich jemand gestraft wurde, weil er/sie die abnehmbare AHK am Auto hatte, ohne dass sie aktiv genutzt wurde - aber das kommt wahrscheinlich auch auf den jeweiligen Polizisten an...