Logos gelten durch Änderungen der UN-ECE Regeln R48 und R148 als Positionsleuchten. Lt meiner Info dürfen die während der Fahrt nur leuchten wenn 1) symetrisch 2) nicht größer als 100qcm 3) Abstand zur nächsten Leuchte höchstens 75mm. Danach sollte das beim Seal nur im Stand erlaubt sein.
Um das Thema abzukürzen. JEDE Veränderung am Fahrzeug muss genehmigt werden.
Sogar Pedalauflagen!
Jede Veränderung muss genehmigt werden, das Problem ist, dass diese Veränderung aktuell mE nicht genehmigungsfähig ist, weil der Abstand zu den Scheinwerfern zu groß ist und damit gegen die ECE verstoßen wird.
Bei nicht genehmigungsfähigen Änderungen kommen sie im schlimmsten Fall mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis und die Versicherung steigt aus.
Habe das Set auch herumliegen aber werds im Konstantbetrieb so nicht verwenden. Es sieht hammer aus aber es gibt an den ECE Regeln beim Seal keinen Weg vorbei. Das soll nur eine Info sein, genehmigungsfähig und nicht eingetragen (Spoiler, Felgen,...) und nicht genehmigungsfähig sind eben rechtlich und von den möglichen Konsequenzen her zwei verschiedene Paar Schuhe.