Hallo,
falls tatsächlich bei einem anderen Händler Winterräder verfügbar wären, ist das meiner Meinung nach der Händler, der die Räder besorgen müsste, nicht der Kunde (mein Arbeitgeber).
Wie geschrieben ist das Auto am 22.10. zugelassen worden, nur 9 Tage vor dem 01.11., der Händler hätte ja auf die Felgen Winterreifen aufziehen können, schon wäre das Problem gelöst gewesen. Zum Thema Sommerreifen in den Wintermonaten wissen wir ja auch, dass Winterreifen grundsätzlich bei niedrigen Temperaturen besser funktionieren. Zur "situativen Winterreifenpflicht": Wenn man unterwegs ist, z.B. zwischen Wien und Innsbruck, es fängt an zu schneien, winterliche Straßenverhältnisse, sucht sich derjenige der mit Sommerreifen unterwegs ist dann ein Hotel, und sitzt das aus? Nix für ungut.
Immer noch meine Entscheidung ob ich im Winter mit Sommerreifen fahre oder nicht, ich bin ja kein Einzelfall, ein Kollege fährt seinen Seal mit Sommerreifen, aber der braucht das Fahrzeug wirklich jeden Tag.