Anscheinend muss nicht jede AHK eingetragen werden.
Ich zitiere aus österreich.gv.at
Oesterreich.gv.at - Anhängevorrichtung
Allgemeine Informationen
Die Eintragung einer Anhängevorrichtung in das Genehmigungsdokument (z.B. Typenschein) ist nicht notwendig, wenn
- diese Marke und Type bereits im Genehmigungsdokument eingetragen ist oder
- die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass für diese Anhängekupplung eine Genehmigung nach der UNECE-Regelung Nr. 55 vorliegt, aus der hervorgeht, dass diese Anhängekupplung für das infrage kommende Fahrzeug für geeignet erklärt wurde.
Den Nachweis für die Genehmigung nach der UNECE-Regelung und die Beschreibung der Anhängevorrichtung erhalten Sie beim Kauf einer genehmigten Kupplung. Dieser Nachweis muss von der Zulassungsbesitzerin/dem Zulassungsbesitzer immer mitgeführt werden.