Beiträge von fmgec

    Hallo,


    das hängt vielleicht mit der Rekuperation bei Elektrofahrzeugen zusammen. Bei einer Verzögerung von 0.7 bis 1.3 m/s² dürfen die Bremsleuchten leuchten, über 1,3 m/s² müssen sie leuchten. Kommt aus der UN-Regelung Nr. 13/13H.

    Da würde ich mir keine weiteren Gedanken über diese beobachtete Verzögerung machen.