Ich eröffne diesen Thread bzgl. den bis 31.März 2024 geltenden Förderungen.
Ich spreche speziell die Österreicher an, welche KEINE Möglichkeit haben, Zuhause oder an der Arbeitsstelle zu laden und die Förderung bereits beantragt/durchgeführt haben.
Es ist bekannt, dass folgende Unterlagen für die Rückerstattung von €3.000,- benötigt werden:
1. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Förderungsabrechnung“.
>Habe ich gemacht, registriert und daraufhin das Schreiben erhalten, dass das Förderbudget für mich reserviert ist und die restlichen Unterlagen bis spät. 30.September 2024 eingereicht werden müssen
2. Die Rechnung(en) für das Elektro-Fahrzeug und/oder die Ladeinfrastruktur. Folgendes ist bei Rechnungen zu
beachten:
2.1. Die Rechnung muss auf den/die AntragstellerIn ausgestellt sein.
>Das ist natürlich der Fall, mein Name steht am Kaufvertrag
2.2. Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als neun Monate
zurückliegen.
>ist ok - Rechnungsdatum wird im Mai bei Auslieferung fixiert - sind dann ca. 4 Monate (Überweisungsbestätigung)
2.3. Fahrzeugrechnungen müssen den E-Mobilitätsbonus der Autoimporteure und den Informationstext E-
Mobilitätsbonus enthalten.
>ist ok - auf meinem Kaufvertrag deutlich ausgewiesen
3. Die Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern (EET)
>Ich wusste es nicht besser und habe mich erstmal als ÖAMTC Clubmitglied bei ÖAMTC E-Power angemeldet und bekomme hier eine Berechtigungskarte (Ladekarte) zugesendet
> Weiters habe ich gleich diese Bestätigung mitübersendet bekommen, dass ÖAMTC ePower nur von Stromlieferanten + Ladestationen aus 100% erneuerbaren Energien beliefert wird usw.
Hier ein Auszug der Bestätigung:
FRAGEN DAZU:
>Ist es OK, wenn sich diese Bestätigung auf das Kalenderjahr 2023 und nicht auf 2024 bezieht?
>welche Bestätigungen von welchen "Öffentlichen Netzen" habt ihr angegeben/mitübersendet/freigegeben bekommen?
>und genügt es zum Bsp. wenn man von der eigenen Firma eine Bestätigung bekommt, dass ich am Firmengelände bei einer der 7 Ladestionen laden darf (Dach ist voll mit PV-Flächen)
4. Bei Fahrzeugen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung
>ist mir auch klar - Fahrzeug anmelden und danach auch diese Kopie (Zulassungsschein) mitsenden.
Sorry - viele Fragen - totales Neuland für mich - habe mich bemüht bei der Förderungsstelle durchzukommen bzw. Antworten zu erhalten - das hat leider nicht so toll geklappt.