Evtl. Dumme Frage.... Losfahren mit eingestecktem Ladekabel möglich?

  • Es ist gesetzlich vorgeschrieben, daß man mit eingestecktem Ladekabel nicht wegfahren kann.

    Ist zwar jetzt nicht wichtig weil es ohnehin bei allen implementiert ist, aber als jemand der sich für Gesetze rund ums Auto und speziell Elektromobilität interessiert, wäre mir neu dass dies gesetzlich geregelt ist.


    Hast du hier Infos wo das geregelt ist?

  • Ich habe mal einen Golf 4 auf elektro umgebaut. Da musste ich es wissen. Ein ECE R100 Auszug:


    5.3. Funktionssicherheit

    Dem Fahrzeugführer muss zumindest kurz angezeigt werden, wenn sich das Fahrzeug im „aktiven Fahrbetriebszustand“ befindet.

    Beim Verlassen des Fahrzeugs muss dem Fahrzeugführer durch ein Signal (z. B. ein optisches oder akustisches Signal) angezeigt werden, ob sich das Fahrzeug noch im aktiven Fahrbetriebszustand befindet.

    Wenn das eingebaute wieder aufladbare Energiespeichersystem vom Benutzer extern aufgeladen werden kann, darf das Fahrzeug so lange nicht durch sein eigenes Antriebssystem bewegt werden, wie der Steckverbinder des externen Stromversorgungsgeräts mit dem Eingangsanschluss am Fahrzeug verbunden ist.

    Der Zustand des Fahrtrichtungssteuergeräts ist dem Fahrzeugführer anzuzeigen.

    AWD Polar white, Polsterung schwarz.

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhard ()

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