Hallo Byd Fans
Vielleicht nutzt jemand schon dieses Feature.
In DE soll es ja 2025 erlaubt sein....
Welche spezielle Hardware / Wallbox / Wechselrichter..
Vehicle to Home ,to Grip ..
Hallo Byd Fans
Vielleicht nutzt jemand schon dieses Feature.
In DE soll es ja 2025 erlaubt sein....
Welche spezielle Hardware / Wallbox / Wechselrichter..
Vehicle to Home ,to Grip ..
... dieses Future.
Du meinst wohl "dieses Feature" .
Oder ist das ein Kofferwort aus future und feature, weil's eh die meisten erst in Zukunft nutzen werden?
Ich nutz' es jedenfalls nocht (=noch nicht).
oh Gott meine Grammatik...
Hab gestern mit den Bohrhammer für 1 Stunde Strom aus meinen SealU genommen auf einer Stromlosen Baustelle.. hat richtig spass gemacht
oh Gott meine Grammatik...
Hab gestern mit den Bohrhammer für 1 Stunde Strom aus meinen SealU genommen auf einer Stromlosen Baustelle.. hat richtig spass gemacht
![]()
.... Grammatik ist auch schon wieder Klasse! ✌️😂
Über's Kaffeekochen mittels V2L bin ich noch nicht hinausgekommen. Aber es ist beruhigend zu wissen, dass man im Fall der Fälle ziemlich viele Möglichkeiten hat. 🔋⚡☺️
Um nicht immer wegen Luft zur Tanke fahren zu müssen, habe ich mir jetzt einen (mobilen) Kompressor bestellt, der sowohl 12 V, als auch 230 V kann. Könnte ja mal nützlich sein, dass auch ein normaler Stecker dran ist.
Wieder ins Haus einspeisen ist in D steuerlich noch nicht geregelt
…kA, wie es in Ö ist.
Für Vehicle2Grid gibts auch in Österreich noch keine Regelung, da ja der Fahrzeug Besitzer beim Einspeisen ins Netz vom Stromanbieter Geld bekommen würde.
Vehicle2Home kann man bereits nutzen wenn man die nötige Hardware benutzt und wenn das Fahrzeug das unterstützt.
Dies muss die Wallbox und das Fahrzeug unterstützen und es darf bei V2H nicht ins öffentliche Netzt eingespeist werden können wenn man es jetzt schon nutzen möchte.
Unsere Wallbox könnte dafür umgebaut werden, aber de facto geht der Strom bei mir immer nur in das Auto rein .
Für Vehicle2Grid gibts auch in Österreich noch keine Regelung, da ja der Fahrzeug Besitzer beim Einspeisen ins Netz vom Stromanbieter Geld bekommen würde.
Vehicle2Home kann man bereits nutzen wenn man die nötige Hardware benutzt und wenn das Fahrzeug das unterstützt.
Dies muss die Wallbox und das Fahrzeug unterstützen und es darf bei V2H nicht ins öffentliche Netzt eingespeist werden können wenn man es jetzt schon nutzen möchte.
Nur um mal etwas Klarheit zu schaffen.
In Österreich/Wien gibt es aktuell folgende Regelungen für V2G und V2H:
1) die Regelungen sind 1zu1 gleich wie die PV speicher. (Bei dem Netzgebiet in meiner Region darf aktuell der Speicher nicht einfach so einspeisen)
1.5) soll der Speicher Markt dienlich einspeisen können, muss er als eigenständige Stromerzeugungsanlage bewertet werden und der Kunde muss sich einen Stromkäufer suchen der ihm diesen Strom Abkauft.
2) Der Stromherkumftsnachweis bei Einspeisung ist sehr schwierig, sobald man auch unterwegs lädt. (Bei nicht einwandfreiem nachweisen, wird nur Graustrom verrechnet)
3) Die Bidirektionalen Ladegeräte müssen der aktuellen (E-Control) TOR Stromerzeugungsanlagen und der TOR Verteilnetzanschluss entsprechen und positiv nach der ÖVE R25 geprüft worden sein. (Davon gibt es ein paar)
4). Die einspeise Leistung für Netzdienliche Speicher werden derzeit durch die APG geregelt. (Die ist aktuell eher an eher Große Speicher in MW und MWh bereich interessiert)
Deswegen ist V2G derzeit absolut unlukrativ und maximal V2H eine Lösung die sich irgendwie vielleicht amortisieren könnte.
Das ist mal mein versierter Senf dazu.
Alles anzeigenNur um mal etwas Klarheit zu schaffen.
In Österreich/Wien gibt es aktuell folgende Regelungen für V2G und V2H:
1) die Regelungen sind 1zu1 gleich wie die PV speicher. (Bei dem Netzgebiet in meiner Region darf aktuell der Speicher nicht einfach so einspeisen)
1.5) soll der Speicher Markt dienlich einspeisen können, muss er als eigenständige Stromerzeugungsanlage bewertet werden und der Kunde muss sich einen Stromkäufer suchen der ihm diesen Strom Abkauft.
2) Der Stromherkumftsnachweis bei Einspeisung ist sehr schwierig, sobald man auch unterwegs lädt. (Bei nicht einwandfreiem nachweisen, wird nur Graustrom verrechnet)
3) Die Bidirektionalen Ladegeräte müssen der aktuellen (E-Control) TOR Stromerzeugungsanlagen und der TOR Verteilnetzanschluss entsprechen und positiv nach der ÖVE R25 geprüft worden sein. (Davon gibt es ein paar)
4). Die einspeise Leistung für Netzdienliche Speicher werden derzeit durch die APG geregelt. (Die ist aktuell eher an eher Große Speicher in MW und MWh bereich interessiert)
Deswegen ist V2G derzeit absolut unlukrativ und maximal V2H eine Lösung die sich irgendwie vielleicht amortisieren könnte.
Das ist mal mein versierter Senf dazu.
Deckt ich ziemlich genau mit meinen infos, dein Post war halt sehr viel ausführlicher als meiner.
Einziger Unterschied das es bei uns in OÖ keinen Abnehmer gibt (zumindest ist mir keiner bekannt), der den Strom aus dem E-Auto Akku kauft bei Einspeisung.
Deckt ich ziemlich genau mit meinen infos, dein Post war halt sehr viel ausführlicher als meiner.
Einziger Unterschied das es bei uns in OÖ keinen Abnehmer gibt (zumindest ist mir keiner bekannt), der den Strom aus dem E-Auto Akku kauft bei Einspeisung.
Ja, ich kenne auch keinen Abnehmer. Wär auch ein mega Aufwand für nur so wenig Strom.
Ja ich wollte es mal ausführlich schreiben da sonst noch wer glauben könnte dass in Österreich das wirklich noch nicht geregelt ist.