Neue Variante beim Seal-U-DM-I

  • Comfort ist, genau wie Boost, ein reiner Frontantrieb, aber mit einem größeren Akku. In den Tests war die Rede von 26,6 kWh und bis zu 125km elektrische Reichweite.


    An den Ausstattungen ändert sich nichts und da wird auch Comfort das gleiche bieten wie Boost.

    Vor nicht allzu langer Zeit hieß es offiziell, dass die Variante mit dem größeren Akku nicht nach Europa käme, die bleibe China vorbehalten. Na ja, jetzt kommt sie dann doch? Ich bin mir nicht sicher, was das soll, ob ich nun 80, 90 oder 125 km theoretischer Reichweite habe, rein vom Preis her gesehen ist dieser kleine, in der Praxis aber unbedeutende Reichweitenvorteil doch sehr teuer erkauft. Für Spezialfälle, wo jemand einen täglichen Arbeitsweg zwischen 60 und mehr Kilometer zurücklegen muss (ein Weg, ohne Lademöglichkeit am Arbeitsplatz) könnte das entscheidend sein, aber die meisten fahren täglich kürzere Strecken oder können am Arbeitsplatz laden.

    Und - durch das höhere Gewicht steigt dann ja auch wieder der Verbrauch.

  • Am 12. November 2024 habe ich die voll ausgestatteten BYD Seal U DM-I Boost Modelle aus der Schweiz bestellt. Jetzt habe ich gelesen, dass die neue Boost Serie wenige Extras hat, wie neu Comfort Serie hat. Ich hoffe, dass sie meine Bestellung mit kompletten Paketen wie in der ersten Boost Serie liefern werden.

    Was meint ihr dazu?

  • Am 12. November 2024 habe ich die voll ausgestatteten BYD Seal U DM-I Boost Modelle aus der Schweiz bestellt. Jetzt habe ich gelesen, dass die neue Boost Serie wenige Extras hat, wie neu Comfort Serie hat. Ich hoffe, dass sie meine Bestellung mit kompletten Paketen wie in der ersten Boost Serie liefern werden.

    Was meint ihr dazu?

    Die Ausstattungen mögen in der Schweiz ganz andere sein, als in Deutschland, das ist mir nicht bekannt. Gemäß Broschüre sind die Ausstattungen in beiden Varianten (Boost und Design) genau gleich bis eben auf den zusätzlichen Heckantrieb. Das gilt allerdings für die in Deutschland verkauften Modelle, welche Ausstattungen die Modell haben, die in der Schweiz verkauft werden, weiß ich nicht.

    Wird zwischen der Bestellung und der Auslieferung (Herstellung) des bestellten Autos die Ausstattung oder andere wichtige Merkmale geändert, so muss der Käufer bei Bekanntwerden der Änderungen vom Händler darüber informiert werden und es muss Einvernehmen darüber hergestellt werden, unter Umständen muss ein Zusatzvertrag von beiden Parteien dazu unterschrieben werden, denn es ist nicht statthaft, ohne Zustimmung des Käufers am Vertragsgegenstand beliebige Änderungen vorzunehmen, wenn doch, ist der Kaufvertrag damit erloschen.

    Falls also die Ausstattung abgemagert werden sollte, muss der Händler dem Kunden das mitteilen, sehr zeitgerecht und dann muss darüber praktisch neu verhandelt werden.

    Falls es andere Lackfarben geben sollte, muss sich natürlich auch darüber geeinigt werden.

    Falls es Aufwertungen der Ausstattung geben sollte, freut sich meist der Kunde, allerdings könnte das dann auch zu Preisanpassungen führen, also in dem Fall muss natürlich auch neu verhandelt werden.


    Bei sehr langen Lieferzeiten empfiehlt sich immer, von Zeit zu Zeit Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, ob sich da was geändert haben könnte ......