BYD Seal U Dmi Verbrennungsmotor

  • Das System priorisiert den elektrischen Antrieb, setzt den Verbrennungsmotor aber gezielt ein, wenn es sinnvoll ist.

    Wer sich also wundert, warum der Motor manchmal hochdreht – das gehört zum Konzept und hilft, den Spritverbrauch zu senken.

    Ja klar, so arbeitet das System, dennoch DARF man den Verbrennungsmotor nicht als "lautes Donnergrollen" oder ähnlich laut wahrnehmen, eben genau darum, weil der Verbrennermotor zumeist gar keine direkte Verbindung mit den Rädern hat und zumeist nur den Generator antreibt, ist der sehr gut geräuschdämpfbar und ist es auch. Was einem komisch vorkommen mag, ist der Umstand, dass der Verbrenner auch dann an ist, wenn man aktuell gar keinen Vortrieb möchte oder den Fuß vom Gas genommen hat, dann kann es vorkommen, dass der Verbrenner per Generator den Akku nachlädt und das tut er am effektivsten in seinem optimalen Bereich, bei den Drehzahlen und Belastungen, die das meiste an Wirkungsgrad aus dem Kraftstoff herausholen. Und das sind meist Drehzahlen im Bereich zwischen dem maximalen Drehmoment und der Höchstleistung, also weit jenseits der Leerlaufdrehzal.

    Wenn dann wegen drastisch abgesenkter Geschwindigkeit und "Fuß vom Gas" der Verbrenner seine Drehzahl hält, geht einem das als mit Benzin getaufter Verbrennerfahrer dermaßen gegen den Strich, da empfindet man den an sich superleisen Verbrennungsmotor plötzlich als Donnergrollen.

    Wen das sehr stört, für den ist ein Hybride dieser Machart nichts, es gibt am Markt auch andere Systeme, die sich nicht so verhalten.

  • Eine Beschleunigungszeit von mehr als 10 Sekunden von 0 auf Hundert ist beim AWD nicht in Ordnung, auch nicht im Winter! Da ist was defekt, schreib an die verkaufende Werkstatt einen Einschreibebrief, in dem du diesen Mangel bemängelst und um Abstellung dieses Mangels bittest, gewähre dazu eine Frist von 2 Wochen. Sollte die Werkstatt bzw. BYD das in der Zeit nicht oder nur ungenügend schaffen, schreibe einen zweiten Einschreibebrief, in dem du denen erneut eine Frist von 2 Wochen einräumst. Schaffen sie das auch dann nicht, zumindest in die Nähe der Prospektangaben zu kommen, also beispielsweise eine Beschleunigungszeit von 6,5 Sekunden anstatt 5,9 (Prospektangabe) zu erreichen, setze eine allerletzte Frist. Wird das auch nichts, kannst du das Auto zurückgeben zum vollen Preis, abzüglich Kosten für den gefahrenen Kilometer.


    Im Prospekt steht nichts drin davon, dass das Fahrzeug nur in einem bestimmten, idealen Temperaturbereich seine Prospektangaben bringen muss, bei normalen, bei uns üblichen Umgebungstemperaturen, also leichten Minusgraden bis 30 ° C im Sommer, MÜSSEN die Fahrzeuge die beworbenen Eigenschaften aufweisen, sonst ist es Betrug. Da aber ja der von dir gefahrene Vorführer ganz anders abging als dein BYD-U DMI- Design, muss man wohl konstatieren, dass die Prospektleistungen durchaus erreicht werden .... bei technisch einwandfreien Fahrzeugen.


    Mir ist bei der Probefahrt mit dem AWD bei der Beschleunigung auf der Autobahn nur durch "Ohrenspitzen" aufgefallen, dass beim Durchbeschleunigen der Verbrennungsmotor überhaupt an war, ansonsten war der sehr leise, keineswegs laut oder aufdringlich. Bei Exemplaren, bei denen das anders ist, stimmt was nicht. Es kann natürlich auch sein, dass der eine oder andere überempfindliche Gehörnerven hat und schon ein eigentlich nur unterschwellig vernehmbares Geräusch als "Donnergrollen" wahrnimmt, dieses subjektive Geräuschempfinden muss man erst mal nachempfinden. Am besten während einer Testfahrt mit soviel wie möglich anderen, neutralen Personen.

    Ich verstehe deine Argumentation, aber ganz so einfach ist es nicht.

    Erstens spielen bei der Beschleunigung im Winter viele Faktoren eine Rolle – von der Außentemperatur über die Reifen bis hin zum Ladezustand der Batterie.

    Dass ein Auto im Winter schlechter beschleunigt als unter idealen Testbedingungen, ist völlig normal und kein direkter Mangel.


    Zweitens ist es nicht korrekt, dass ein Fahrzeug unter allen Bedingungen exakt die Prospektwerte erreichen muss. Herstellerangaben sind immer unter bestimmten, meist optimalen Laborbedingungen gemessen.

    Dass der AWD im Sommer mit optimalen Bedingungen besser läuft als im Winter, ist physikalisch logisch.


    Drittens: Ein Rückgaberecht zum vollen Preis hast du nur, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der auch nach mehrfacher Nachbesserung nicht behoben werden kann.

    Eine geringfügige Abweichung bei der Beschleunigung wird von den meisten Sachverständigen nicht als "erheblicher Mangel" eingestuft, besonders wenn äußere Faktoren eine Rolle spielen.


    Pauschal von einem Defekt auszugehen, ist nicht zielführend. Ich würde erstmal eine genaue Fehleranalyse in der Werkstatt machen lassen, bevor man mit Einschreiben um sich wirft. 😉


    BTW!? Welchen BYD fährst du ?

  • Ja klar, so arbeitet das System, dennoch DARF man den Verbrennungsmotor nicht als "lautes Donnergrollen" oder ähnlich laut wahrnehmen, eben genau darum, weil der Verbrennermotor zumeist gar keine direkte Verbindung mit den Rädern hat und zumeist nur den Generator antreibt, ist der sehr gut geräuschdämpfbar und ist es auch. Was einem komisch vorkommen mag, ist der Umstand, dass der Verbrenner auch dann an ist, wenn man aktuell gar keinen Vortrieb möchte oder den Fuß vom Gas genommen hat, dann kann es vorkommen, dass der Verbrenner per Generator den Akku nachlädt und das tut er am effektivsten in seinem optimalen Bereich, bei den Drehzahlen und Belastungen, die das meiste an Wirkungsgrad aus dem Kraftstoff herausholen. Und das sind meist Drehzahlen im Bereich zwischen dem maximalen Drehmoment und der Höchstleistung, also weit jenseits der Leerlaufdrehzal.

    Wenn dann wegen drastisch abgesenkter Geschwindigkeit und "Fuß vom Gas" der Verbrenner seine Drehzahl hält, geht einem das als mit Benzin getaufter Verbrennerfahrer dermaßen gegen den Strich, da empfindet man den an sich superleisen Verbrennungsmotor plötzlich als Donnergrollen.

    Wen das sehr stört, für den ist ein Hybride dieser Machart nichts, es gibt am Markt auch andere Systeme, die sich nicht so verhalten.

    Ja, das System arbeitet so, aber dein Argument hat einen Haken: Laut ist relativ.

    Der Verbrennungsmotor läuft zwar oft im optimalen Drehzahlbereich, aber das bedeutet nicht automatisch, dass er für alle unhörbar sein muss.

    Die Wahrnehmung hängt von vielen Faktoren ab – Frequenz des Geräuschs, individuelle Empfindlichkeit usw..

    Dass manche den Motor als Donnergrollen empfinden, während andere ihn kaum wahrnehmen, zeigt, dass es eben kein objektives Kriterium gibt, sondern eine subjektive Wahrnehmung.


    Fakt ist: Ein gut funktionierendes System sollte den Verbrenner nicht unangenehm laut wirken lassen. Wer das Gefühl hat, dass es bei seinem Fahrzeug zu laut ist, sollte das bei einer Probefahrt mit einem anderen Modell gegenchecken – oder es einfach nicht kaufen, wenn es ihn stört.


    Am Ende bleibt: Wer einen seriellen Hybrid fährt, muss sich bewusst sein, dass das System anders arbeitet als ein klassischer Verbrenner.

    Wenn man das akzeptiert, passt es – wenn nicht, gibt’s genug Alternativen.

  • Eine geringfügige Abweichung bei der Beschleunigung wird von den meisten Sachverständigen nicht als "erheblicher Mangel" eingestuft, besonders wenn äußere Faktoren eine Rolle spielen.

    Bei Werten ist "Geringfügig" immer Auslegungssache vom Richter. Der Sachverständige stellt nur einen Sachverhalt dar. Und hier wird vom "beworbenen oder im Prospekt angeführten" Wert ausgegangen. Sollte der Wert mehr als 50% abweichen ist er nicht mehr geringfügig. Aber wer schon öfters mit der Judikatur zu tun hatte weiß, das nicht alles immer klar ist. Meiner hat jetzt auch nur um die 200kw im Schnitt, manchmal nur 180. Das würde vielleicht reichen, da gerade mal 50% des Prospektwertes nicht mal zu Hälfte des Jahres erreicht werden kann. Ob's im Falle eines Falles der Richter auch so sieht?

    Ich werd mich dran gewöhnen (müssen).

    Grüße aus dem mittleren Burgenland/Österreich

    Seal Excellence AWD Shadowgreen 2024, dunkle Innenaustattung (V 1.3.1)

  • Der Sachverständige dokumentiert über Probefahrten die Abweichung.

    Kann er nicht da er mit dem Fahrzeug nicht unter Laborbedingen fährt.

    Die Herstellerangaben basieren auf Laborbedingungen – was auch immer das genau bedeutet.

    Ich wäre gespannt, wie der Herr Sachverständige sich gegenüber der schlagkräftigen und zahlreich vertretenen chinesischen Anwaltsschar behaupten würde.

    BYD Seal U DMI Design / Time Grey / Dez 2024

    Einmal editiert, zuletzt von RamCharger ()

  • Laborbedingungen, die interessieren keinen. Wenn du ein Fahrzeug kaufst, muss du den Angaben des Herstellers vertrauen können. Die Werte die im Prospekt/Homepage was auch immer, angegeben sind, muss das Fahrzeug erfüllen. Wenn das Fahrzeug von gewissen Werten erheblich abweicht, geht's retour.

    Ich hatte das bereits 2 mal schon selbst, die Fahrzeuge gingen retour. Und nicht die chinesische Anwaltsschar steht dir gegenüber, sondern der Vertagshändler 😉.

    Grüße aus dem mittleren Burgenland/Österreich

    Seal Excellence AWD Shadowgreen 2024, dunkle Innenaustattung (V 1.3.1)

    Einmal editiert, zuletzt von Altblech ()

  • Also auch dem Händler der große Unterschied im Direktvergleich aufgefallen jetzt kommt er in die Werkstatt und dann wissen alle mehr . Bis dahin kann ich ihn normal nutzen. Es wird sich, von dem gehe ich aus lösen lassen. Ich brauche keine Beschleunigungswerte eines Sportwagens nur zumindest sollten sie annähernd an die Angaben hinkommen sprich alles unter 8 ist Ok.