Anhängevorrichtung Seal U

  • Montiert ist sie schon aber noch nicht typisiert --> darf ich noch nicht verwenden. Typisieren muss ich dann selbst bei der KFZ-Zulassungsstelle in Salzburg machen.

    LG aus Salzburg

    Hä? Was ist das denn? Typisieren? In Deutschland muss man da gar nix sonst machen, heutzutage, man lässt sich eine AHK mit geeigneter, passender Prüfnummer montieren und gut is. Die Anhängelasten sind ja schon Bestandteil der Zulassungspapiere vom Werk aus. Früher, ganz früher musste man nach Montage einer AHK diese vom TÜV prüfen und eintragen lassen, das muss man aber nicht mehr.

  • Anscheinend muss nicht jede AHK eingetragen werden.


    Ich zitiere aus österreich.gv.at

    Oesterreich.gv.at - Anhängevorrichtung


    Allgemeine Informationen

    Die Eintragung einer Anhängevorrichtung in das Genehmigungsdokument (z.B. Typenschein) ist nicht notwendig, wenn

    • diese Marke und Type bereits im Genehmigungsdokument eingetragen ist oder
    • die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass für diese Anhängekupplung eine Genehmigung nach der UNECE-Regelung Nr. 55 vorliegt, aus der hervorgeht, dass diese Anhängekupplung für das infrage kommende Fahrzeug für geeignet erklärt wurde.

    Den Nachweis für die Genehmigung nach der UNECE-Regelung und die Beschreibung der Anhängevorrichtung erhalten Sie beim Kauf einer genehmigten Kupplung. Dieser Nachweis muss von der Zulassungsbesitzerin/dem Zulassungsbesitzer immer mitgeführt werden.