Anhängerkupplung - AHK technische Daten BYD Seal - Anhängelast Stützlast usw.

  • BYD Österreich:

    2. BYD SEAL, die nach dem 24. Januar 2024 hergestellt wurden, haben eine max. Anhängelast von 1.500 kg (AWD) bzw. 750 kg (RWD), aber keine Anhängekupplung ab Werk.

    Lösung: Hierfür stellt BYD eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Verfügung. Anhängekupplung wird durch den BYD Partner montiert &dem Kunden verrechnet. Mit dem TÜV-Gutachten der

    Anhängekupplung, der Einbaubescheinigung des BYD Partners sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung von BYD können die Werte in den Zulassungsschein eingetragen werden.

    3. BVD SEAL, die ab 03/2024 produziert werden, haben eine max. Anhängelast von 1.500 kg (AWD) bzw. 750 kg (RWD) und sind mit einer Anhängekupplung von BVD ausgerüstet.

    Losung: Die Anhängelastwerte dieser Fahrzeuge werden durch BYD Europe homologiert. Die Fahrzeuge werden bereits mit Anhängekupplung beim BYD Partner angeliefert. Durch die Homologation und den vorhandenen Daten ni den COCs/WTAs, sind die entsprechenden Daten, dann auch mi Zulassungsschein

    eingetragen.

    Die Stützlast beträgt bei allen hier angeführten SEAL-Modellen max. 75 kg!

    BYD Seal Excellence Atlantis Grey

    Deutschland, Schleswig-Holstein

  • Soweit sind wir zufrieden, wenn wir den gleichen mit einer zuglast von 1500kg bekommen würden, würden wir tauschen. Das wird aber wohl nicht möglich sein. Also bleibt uns wohl nur ein Preisnachlass. Naja, wir sind da noch unentschlossen und wissen auch nicht wie uns der Verkäufer entgegen kommt. Eine angebotene kostenlose inspektion ist da ein Witz. Nach BGH Urteil, haben wir kein Neuwagen bekommen, da im Januar etwas am Fahrzeug geändert wurde, wir im März bestellt haben und einen in 23 produzierten bekommen haben.

  • Soweit sind wir zufrieden, wenn wir den gleichen mit einer zuglast von 1500kg bekommen würden, würden wir tauschen. Das wird aber wohl nicht möglich sein. Also bleibt uns wohl nur ein Preisnachlass. Naja, wir sind da noch unentschlossen und wissen auch nicht wie uns der Verkäufer entgegen kommt. Eine angebotene kostenlose inspektion ist da ein Witz. Nach BGH Urteil, haben wir kein Neuwagen bekommen, da im Januar etwas am Fahrzeug geändert wurde, wir im März bestellt haben und einen in 23 produzierten bekommen haben.

    Naja, grundsätzlich sind nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen. Ob die Änderung der Zuglast auf 1500kg als wesentliche Änderung zu sehen ist, bezweifle ich etwas. Ist diese Änderung im März überhaupt schon irgendwie bekannt gewesen, d. h. in den technischen Daten vermerkt?

  • In Deutschland gab es keine technische Daten über die Anhängelast. Im Internet auf der Österreichischen BYD Seite stand 1500 kg. BYD selber muss ja auch gewusst haben das sie an der Karosserie etwas geändert haben und wenn da irgend welche Verstärkungen eingebaut wurden, die eine höhere Zuglast zulassen, ist das schon eine wesentliche Änderung. Sonst hätte BYD selbst ja auch keine neuen Gutachten erstellen lassen müssen. Aber wir werden das klären lassen. Das ist alles erstmal meine Meinung und die eines Anwaltes der aber noch nicht alle Unterlagen vorliegen hat. Man wird es sehen und wenn ich irgendwann ein Ergebnis habe, werde ich es hier posten. Solange sind es keine offiziellen Aussagen und spekulieren bringt die Mitglieder hier nicht weiter.